Satzung (Auszug)
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
Die Zeichner e.V
Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2
Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität.
Der Zweck des Vereins ist
2.1
die Förderung der freien und angewandten Zeichnung insbesondere in den Bereichen der bildenden Kunst und der Architektur.
2.2
das freie und angewandte Zeichnen als Werkzeug zur Entwicklung kreativer Intelligenz über Kunst und Architektur hinaus innerhalb einer größeren Öffentlichkeit zu etablieren.
2.3
die Förderung des freien und angewandten Zeichnens im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.
§ 3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein bindender schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand des Vereins gerichtet ist. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt...
...Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche volljährige Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts, nicht-rechtsfähige Vereine und Stiftungen werden.
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen:
Die Zeichner e.V
Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2
Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität.
Der Zweck des Vereins ist
2.1
die Förderung der freien und angewandten Zeichnung insbesondere in den Bereichen der bildenden Kunst und der Architektur.
2.2
das freie und angewandte Zeichnen als Werkzeug zur Entwicklung kreativer Intelligenz über Kunst und Architektur hinaus innerhalb einer größeren Öffentlichkeit zu etablieren.
2.3
die Förderung des freien und angewandten Zeichnens im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.
§ 3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein bindender schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand des Vereins gerichtet ist. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt...
...Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche volljährige Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts, nicht-rechtsfähige Vereine und Stiftungen werden.